Zum Hauptinhalt springen
Alle KollektionenCompliance
Klarstellung der Tagesberichterstattung für Mitarbeitende, die kürzlich in ein neues Land umgezogen sind
Klarstellung der Tagesberichterstattung für Mitarbeitende, die kürzlich in ein neues Land umgezogen sind

Dieser Artikel bietet klare Richtlinien für eine genaue Berichterstattung und stellt sicher, dass der Übergang nach einer Umsiedlung reibungslos und konform verläuft.

David William avatar
Verfasst von David William
Vor über einem Monat aktualisiert

Nach der Umsiedlung fragen sich einige Mitarbeitende möglicherweise: „Wie soll ich die Tage melden, die ich in meinem früheren Wohnsitzland verbracht habe?“, „Würde ein erneuter Besuch dieses Landes eine hochriskante Bewertung nach sich ziehen?“ und „Welche Auswirkungen hat dies aus Sicht der Compliance?“. Dieser Artikel soll diese Bedenken ansprechen, Mitarbeitenden helfen, korrekte Antworten zu geben, und sicherstellen, dass der Übergang mit einem Fokus auf Compliance reibungslos verläuft.

Compliance-Perspektive: Lohnsteuer und Betriebsstätte (PE)

Wenn ein Mitarbeitender für eine Anstellung in ein neues Land umzieht, verlagert sich sein Mittelpunkt der lebenswichtigen Interessen in der Regel auf den neuen Standort. Diese Änderung spiegelt typischerweise wider, wo nun die primären wirtschaftlichen und persönlichen Bindungen des Mitarbeiters liegen. Aus diesem Grund werden Besuche im früheren Wohnsitzland nach der Umsiedlung in der Regel nicht als erheblicher steuerlicher Einfluss auf die Compliance-Aspekte im Zusammenhang mit dem Umzug angesehen.

Dies bedeutet, dass aus der Perspektive der Lohnsteuer und der Betriebsstätte Tage, die im früheren Land vor der Umsiedlung verbracht wurden, oft als nicht relevant für den neuen Beschäftigungsrahmen betrachtet werden. Der Fokus liegt in der Regel auf der Zeit, die nach dem Umzug im früheren Land verbracht wurde. Die Tage, die vor dem Umzug angesammelt wurden, müssen daher möglicherweise nicht in die Compliance-Bewertungen einbezogen werden.

In Fällen, in denen Mitarbeitende ihr früheres Land für eine Workation erneut besuchen, können die damit verbundenen Risiken begrenzt sein. Dies gilt insbesondere, wenn ihr neues Land eindeutig zu ihrem Hauptwohnsitz geworden ist und diese Besuche vorübergehend bleiben, ohne dass signifikante wirtschaftliche Aktivitäten im früheren Land etabliert werden.

Wie Mitarbeitende auf der Plattform antworten sollten

Während der Workation-Meldung müssen Mitarbeitende eine wichtige Compliance-Frage beantworten:
„Wie viele Tage haben Sie in Ihrem früheren Land des Aufenthalts verbracht?“

Wenn die Tage im früheren Land vor der Umsiedlung verbracht wurden, sollten Mitarbeitende für Compliance-Zwecke „0“ Tage melden.

  • Wenn die Tage im früheren Land vor der Umsiedlung verbracht wurden, sollten Mitarbeitende für Compliance-Zwecke „0“ Tage melden.

  • Dieser Ansatz entspricht dem Prinzip, dass Tage, die vor dem Umzug angesammelt wurden, für die Lohnsteuer oder die Betriebsstättenbetrachtung im neuen Land irrelevant sind.

Es ist entscheidend, dass sich die Antworten auf den Zeitraum nach der Umsiedlung konzentrieren, da Compliance-Rahmenwerke das Risiko auf Grundlage des aktuellen Wohnsitzes und des Arbeitsorts bewerten.

Wichtige Erkenntnisse für Mitarbeitende

  • Tage vor der Umsiedlung: Diese sind für Compliance-Bewertungen irrelevant und sollten nicht in die Berichterstattung aufgenommen werden.

  • Formaler Aufenthaltsstatus: Wenn der Aufenthaltsstatus im früheren Land aufgegeben wurde, vereinfacht dies die Compliance-Verpflichtungen. Die Frage kann mit „0“ beantwortet werden, vorausgesetzt, der Mitarbeitende hat seinen Aufenthalt im früheren Land formal aufgegeben.

Fazit:

Dieser Ansatz vereinfacht die Risikobewertungen und stellt die Compliance sicher, indem er sich auf die rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten nach der Umsiedlung konzentriert. Die angesammelte Anwesenheit vor der Anstellung im neuen Land ist für steuerliche oder Betriebsstätten-Zwecke nicht relevant, sodass der Mitarbeitende immer die Anwesenheit im früheren Staat vor dem Umzug in das Beschäftigungsland außer Acht lassen sollte. Bei weiteren Fragen steht WorkFlex jederzeit zur Unterstützung zur Verfügung.

Hat dies deine Frage beantwortet?