Unternehmen, die Mitarbeitende nach Norwegen entsenden möchten, sind verpflichtet, ihr Unternehmen zu registrieren, um eine norwegische Organisationsnummer, eine verpflichtende D-Nummer für die benannte Kontaktperson sowie Zugangsdaten für das entsprechende Portal zu erhalten. Die erstmalige Registrierung eines Unternehmens muss immer per Post erfolgen. Nach der Erstregistrierung können weitere Änderungen online vorgenommen werden. Diese Schritte sind erforderlich, damit WorkFlex PWD-Meldungen im Namen des Unternehmens einreichen kann. Zusätzlich müssen die entsandten Mitarbeitenden nach ihrer Entsendung eine eigene D-Nummer beantragen. Dieser Leitfaden führt Sie durch den Antragsprozess.
Registrierung eines ausländischen Unternehmens in Norwegen
Ausländische Unternehmen, die beabsichtigen, kommerzielle Aktivitäten in Norwegen durchzuführen, sei es für bestimmte Projekte oder kontinuierlich, müssen eine norwegische Organisationsnummer haben.
1. Verstehen der Anforderungen
Ausländische Unternehmen, die in Norwegen geschäftliche Aktivitäten durchführen möchten, müssen:
Sich beim Brønnøysund Register Centre registrieren, um eine norwegische Organisationsnummer zu erhalten.
Benennen Sie eine Kontaktperson mit einer norwegischen Personenkennziffer oder D-Nummer (falls noch keine D-Nummer vorliegt, muss diese zusätzlich beantragt werden). Für jede nach Norwegen entsandte Mitarbeiterin bzw. jeden entsandten Mitarbeiter ist ebenfalls eine D-Nummer erforderlich. Deren Beantragung und Zweck unterscheiden sich jedoch (bitte beachten Sie die unten aufgeführten Anforderungen für die D-Nummer von entsandten Mitarbeitenden).
Bestimmte Dokumentationsanforderungen für die Registrierung erfüllen.
2. Formular BR-1080 ausfüllen
Um das Unternehmen zu registrieren, füllen Sie das Formular „Coordinated Register Notification“ (Formular BR-1080) für norwegisch registrierte ausländische Unternehmen (NUF) aus. Dieses Formular erfordert:
Adresse: Geben Sie die norwegische Adresse der Niederlassung an oder die europäische Adresse, falls keine wesentliche Präsenz in Norwegen besteht.
Informationen zur Kontaktperson: Die Kontaktperson muss eine norwegische ID oder D-Nummer haben. Falls die Kontaktperson keine D-Nummer hat, muss diese mit Formular BR-1015 beantragt werden. Diese Person sollte auch eine beglaubigte Kopie ihres Passes einreichen.
Art des Unternehmens und Zweck: Geben Sie die Art der Geschäftstätigkeit in Norwegen klar an.
Nachweis der Registrierung im Heimatland: Legen Sie ein Registrierungzertifikat aus dem Geschäftsregister Ihres Heimatlandes vor. Akzeptierte Sprachen sind Englisch, Norwegisch und andere nordische Sprachen.
3. Beantragung einer D-Nummer (falls erforderlich) für die Kontaktperson
Falls die von Ihnen benannte Kontaktperson keine norwegische Personenkennziffer besitzt, reichen Sie das Formular BR-1015 ein, um eine D-Nummer zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass dieses Formular von ausländischen Staatsangehörigen genutzt wird, die weder eine norwegische Personenkennziffer noch eine D-Nummer haben, jedoch im Zuge der Registrierung beim Brønnøysund Register Centre eine D-Nummer benötigen. Das Formular BR-1015 muss gemeinsam mit dem Formular BR-1080 eingereicht werden, und die Bearbeitung dauert in der Regel etwa 4 bis 8 Wochen. Bitte stellen Sie Folgendes sicher:
Füllen Sie alle Abschnitte des Formulars BR-1015 aus.
Fügen Sie eine originale notarielle beglaubigte Kopie des Reisepasses der Kontaktperson bei, die von einem Notar beglaubigt wurde.
Legen Sie das Formular BR-1080 und den Nachweis der Registrierung aus dem Heimatland bei.
Senden Sie diese Formulare gemeinsam per Post an:
Brønnøysundregistrene
N-8910 Brønnøysund
Norwegen
4. Zahlung der Registrierungsgebühr
Die Registrierung im Zentralen Koordinierungsregister für juristische Personen und im Handelsregister ist gebührenpflichtig.
Verweisen Sie auf die Gebührenordnung für NUF registrations on the Brønnøysund Register Centre’s website.
Stellen Sie sicher, dass die Zahlung rechtzeitig erfolgt, um Verzögerungen zu vermeiden.
5. Warten auf Bestätigung
Nach der Einreichung:
Sie erhalten eine Bestätigung der Unternehmensregistrierung sowie die zugewiesene norwegische Organisationsnummer.
Eine D-Nummer, falls beantragt, wird separat von der norwegischen Steuerverwaltung zugesendet. Bei Fragen zum Status der D-Nummer wenden Sie sich direkt an die norwegische Steuerverwaltung.
6. Benachrichtigen Sie WorkFlex
Nachdem Sie die norwegische Organisationsnummer erhalten haben, stellen Sie bitte sicher, dass Sie diese Nummer an WorkFlex weitergeben, damit wir mit der Meldung der entsandten Arbeitnehmer fortfahren können.
Zusätzliche Hinweise
Arbeitnehmerentsendung nach Norwegen: Wenn Sie Arbeitnehmer vorübergehend nach Norwegen entsenden, stellen Sie sicher, dass Sie die Meldepflichten im Auftrag- und Arbeitnehmerregister erfüllen. Dies wird von der norwegischen Steuerverwaltung geregelt.
Dokumenteneinreichung: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente, einschließlich beglaubigter Passkopien und Zertifikate aus dem Unternehmensregister, korrekt eingereicht werden. Fehlende Dokumente können die Bearbeitung verzögern.
Elektronische Änderungen nach der Registrierung: Nach der ersten Registrierung können Änderungen online mit einer norwegischen elektronischen ID vorgenommen werden.
Für spezifische Anfragen: Kontaktieren Sie das Brønnøysund Register Centre:
Telefon: +47 75 00 75 00
Email: [email protected]
Für weitere Hinweise verweisen wir auf folgende Ressourcen:
Anforderungen an die D-Nummer für entsandte Arbeitnehmer
In Norwegen gibt es zwei Arten von Identifikationsnummern: nationale Identitätsnummern und D-Nummern. Welche Identifikationsnummer Sie als Ausländer erhalten, hängt unter anderem davon ab, wie lange Sie planen, in Norwegen zu bleiben.
Sie können eine D-Nummer erhalten, wenn:
Sie planen, sich in Norwegen für weniger als 6 Monate aufzuhalten.
Sie planen, sich für mehr als 6 Monate in Norwegen aufzuhalten, jedoch nicht die Voraussetzungen für die Zuteilung einer nationalen Identitätsnummer erfüllen.
Für eine Entsendung nach Norwegen ist die Beantragung einer D-Nummer verpflichtend – selbst wenn der Aufenthalt nur einen Tag dauert. Zudem hat sie Auswirkungen auf Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit der Arbeit. Dieses Verfahren kann nicht online durchgeführt werden und erfordert die persönliche Identifizierung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters vor den Behörden, vorzugsweise vor dem ersten Arbeitstag im Land. (Erfolgt der Einsatz in einer sicherheitssensiblen Einrichtung, muss die Registrierung mindestens einen Tag vor Arbeitsbeginn abgeschlossen sein. In allen anderen Fällen kann die Registrierung auch während der Entsendung erfolgen.)
Während des Behördentermins zur Erlangung der D-Nummer muss der Arbeitnehmer folgende Unterlagen vorlegen:
Einen gültigen Reisepass oder einen EU-/EWR-Ausweis mit Foto, auf dem die Staatsangehörigkeit und das Geschlecht angegeben sind.
Das ausgefüllte Formular RF-1209 „Antrag auf Steuerabzugskarte für ausländische Staatsbürger“.
Einen Arbeitsvertrag oder ein schriftliches Arbeitsangebot. Falls Sie für ein EU-/EWR-Unternehmen arbeiten und nach Norwegen entsandt wurden, ist zusätzlich ein Entsendungsvertrag mitzubringen.
Um sich anzumelden, klicken Sie bitte hier (Buchen Sie einen Termin bei der Steuerverwaltung)
Wie man sich registriert
1. Wählen Sie, wie lange die Entsendung dauern soll:
2. Klicken Sie auf die Option “Book an appointment”
3. Bestätigen Sie durch Klicken auf “ book the appointment”
4. Klicken “consent”:
5. Wählen Sie in der Liste die Option 3:
6. Bestätigen:
7. Wählen Sie das dem Arbeitsplatz nächstgelegene Finanzamt:
8. Wählen Sie das Zeitfenster aus:
9. Tragen Sie Name und Nachname ein: