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Vorbereitende Verpflichtungen für PWD-Meldungen in Norwegen
Vorbereitende Verpflichtungen für PWD-Meldungen in Norwegen

Wie beantragt man eine norwegische Organisationsnummer? Wie erhält man eine D-Nummer?

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Verfasst von David William
Vor über 2 Monaten aktualisiert

Unternehmen müssen eine norwegische Organisationsnummer und Zugangsdaten für das vorgesehene Portal beantragen, damit WorkFlex PWD-Meldungen in ihrem Namen einreichen kann. Zusätzlich müssen Ihre Mitarbeiter eine D-Nummer erhalten. Diese Anleitung führt Sie durch den Antragsprozess.

Registrierung eines ausländischen Unternehmens in Norwegen

Ausländische Unternehmen, die beabsichtigen, kommerzielle Aktivitäten in Norwegen durchzuführen, sei es für bestimmte Projekte oder kontinuierlich, müssen eine norwegische Organisationsnummer haben.

1. Verstehen der Anforderungen

Ausländische Unternehmen, die in Norwegen geschäftliche Aktivitäten durchführen möchten, müssen:

  1. Sich beim Brønnøysund Register Centre registrieren, um eine norwegische Organisationsnummer zu erhalten.

  2. Eine Kontaktperson mit einer norwegischen nationalen Identifikationsnummer oder D-Nummer benennen (falls diese noch nicht vorliegt, muss eine D-Nummer beantragt werden).

  3. Bestimmte Dokumentationsanforderungen für die Registrierung erfüllen.

2. Formular BR-1080 ausfüllen

Um das Unternehmen zu registrieren, füllen Sie das Formular „Coordinated Register Notification“ (Formular BR-1080) für norwegisch registrierte ausländische Unternehmen (NUF) aus. Dieses Formular erfordert:

  1. Adresse: Geben Sie die norwegische Adresse der Niederlassung an oder die europäische Adresse, falls keine wesentliche Präsenz in Norwegen besteht.

  2. Informationen zur Kontaktperson: Die Kontaktperson muss eine norwegische ID oder D-Nummer haben. Falls die Kontaktperson keine D-Nummer hat, muss diese mit Formular BR-1015 beantragt werden. Diese Person sollte auch eine beglaubigte Kopie ihres Passes einreichen.

  3. Art des Unternehmens und Zweck: Geben Sie die Art der Geschäftstätigkeit in Norwegen klar an.

  4. Nachweis der Registrierung im Heimatland: Legen Sie ein Registrierungzertifikat aus dem Geschäftsregister Ihres Heimatlandes vor. Akzeptierte Sprachen sind Englisch, Norwegisch und andere nordische Sprachen.

3. Beantragung einer D-Nummer (falls erforderlich)

Falls Ihre benannte Kontaktperson keine norwegische ID hat, stellen Sie das Formular BR-1015 aus, um eine D-Nummer zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass das Formular von ausländischen Staatsangehörigen verwendet wird, die noch keine norwegische persönliche ID-Nummer oder D-Nummer haben, aber eine D-Nummer gleichzeitig mit der Registrierung beim Brønnøysund Register Centre benötigen. Dieses Formular muss zusammen mit dem Formular BR-1080 eingereicht werden. Stellen Sie sicher, dass Sie Folgendes tun:

  1. Füllen Sie alle Abschnitte des Formulars BR-1015 aus.

  2. Fügen Sie eine originale notarielle beglaubigte Kopie des Reisepasses der Kontaktperson bei, die von einem Notar beglaubigt wurde.

  3. Legen Sie das Formular BR-1080 und den Nachweis der Registrierung aus dem Heimatland bei.

  4. Senden Sie diese Formulare gemeinsam per Post an:

    Brønnøysundregistrene
    N-8910 Brønnøysund
    Norwegen

4. Zahlung der Registrierungsgebühr

Die Registrierung im Zentralen Koordinierungsregister für juristische Personen und im Handelsregister ist gebührenpflichtig.

5. Warten auf Bestätigung

Nach der Einreichung:

  1. Sie erhalten eine Bestätigung der Unternehmensregistrierung sowie die zugewiesene norwegische Organisationsnummer.

  2. Eine D-Nummer, falls beantragt, wird separat von der norwegischen Steuerverwaltung zugesendet. Bei Fragen zum Status der D-Nummer wenden Sie sich direkt an die norwegische Steuerverwaltung.

Zusätzliche Hinweise

  • Arbeitnehmerentsendung nach Norwegen: Wenn Sie Arbeitnehmer vorübergehend nach Norwegen entsenden, stellen Sie sicher, dass Sie die Meldepflichten im Auftrag- und Arbeitnehmerregister erfüllen. Dies wird von der norwegischen Steuerverwaltung geregelt.

  • Dokumenteneinreichung: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente, einschließlich beglaubigter Passkopien und Zertifikate aus dem Unternehmensregister, korrekt eingereicht werden. Fehlende Dokumente können die Bearbeitung verzögern.

  • Elektronische Änderungen nach der Registrierung: Nach der ersten Registrierung können Änderungen online mit einer norwegischen elektronischen ID vorgenommen werden.

Für spezifische Anfragen: Kontaktieren Sie das Brønnøysund Register Centre:

Telefon: +47 75 00 75 00

Für weitere Hinweise verweisen wir auf folgende Ressourcen:

Anforderungen an die D-Nummer

In Norwegen gibt es zwei Arten von Identifikationsnummern: nationale Identitätsnummern und D-Nummern. Welche Identifikationsnummer Sie als Ausländer erhalten, hängt unter anderem davon ab, wie lange Sie planen, in Norwegen zu bleiben.

Sie können eine D-Nummer erhalten, wenn:

  • Sie planen, sich in Norwegen für weniger als 6 Monate aufzuhalten.

  • Sie planen, sich für mehr als 6 Monate in Norwegen aufzuhalten, jedoch nicht die Voraussetzungen für die Zuteilung einer nationalen Identitätsnummer erfüllen.

Für eine Entsendung nach Norwegen ist die Beantragung einer D-Nummer erforderlich – auch wenn der Aufenthalt nur einen Tag umfasst. Dieses Verfahren kann nicht online durchgeführt werden und erfordert die persönliche Identifizierung des Arbeitnehmers vor den Behörden. (Wenn der Mitarbeiter Dienstleistungen in einer sicherheitsrelevanten Einrichtung erbringen soll, muss die Registrierung mindestens einen Tag vor Arbeitsbeginn erfolgen. In allen anderen Fällen ist eine Registrierung auch während der Entsendung möglich.)

Während des Behördentermins zur Erlangung der D-Nummer muss der Arbeitnehmer folgende Unterlagen vorlegen:

  • Einen gültigen Reisepass oder einen EU-/EWR-Ausweis mit Foto, auf dem die Staatsangehörigkeit und das Geschlecht angegeben sind.

  • Das ausgefüllte Formular RF-1209 „Antrag auf Steuerabzugskarte für ausländische Staatsbürger“.

  • Einen Arbeitsvertrag oder ein schriftliches Arbeitsangebot. Falls Sie für ein EU-/EWR-Unternehmen arbeiten und nach Norwegen entsandt wurden, ist zusätzlich ein Entsendungsvertrag mitzubringen.

Um sich anzumelden, klicken Sie bitte hier (Buchen Sie einen Termin bei der Steuerverwaltung)

Wie man sich registriert

1. Wählen Sie, wie lange die Entsendung dauern soll:

2. Klicken Sie auf die Option “Book an appointment”

3. Bestätigen Sie durch Klicken auf “ book the appointment”


4. Klicken “consent”:

5. Wählen Sie in der Liste die Option 3:


6. Bestätigen:



7. Wählen Sie das dem Arbeitsplatz nächstgelegene Finanzamt:

8. Wählen Sie das Zeitfenster aus:

9. Tragen Sie Name und Nachname ein:

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