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🇺🇾 WorkFlex für CoC-Anträge in Uruguay autorisieren

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Verfasst von David William
Vor über einem Monat aktualisiert

Dieser Artikel ist nur relevant, wenn das Land, in dem die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge zahlt (Heimatland/Payroll-Land), Uruguay ist.

In Uruguay stellt das Banco de Previsión Social (BPS) A1-Bescheinigungen aus, die bestätigen, dass entsandte Mitarbeitende weiterhin dem Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes unterliegen.

Die Bearbeitungszeit variiert; offiziell beträgt sie 7–10 Arbeitstage, wobei die größte Herausforderung darin besteht, dass Vollmachten (POA), die im Ausland unterzeichnet werden, notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen sein müssen.


✅ Was Sie tun müssen

  • Vollmacht (Power of Attorney, POA) unterzeichnen
    Wir stellen Ihnen eine Vorlage zur Verfügung. Bitte unterzeichnen Sie diese und senden Sie sie an uns zurück.

  • Antrag über WorkFlex einreichen
    Nach Erhalt der Vollmacht reicht WorkFlex den Antrag beim BPS ein.


⚠️ Wichtige Hinweise

  • Die Vollmacht muss ausdrücklich die Befugnis enthalten, A1-/CoC-Bescheinigungen zu beantragen.

  • Nur das BPS kann die Bescheinigung ausstellen.

  • Die Bearbeitung dauert in der Regel 7–10 Arbeitstage.

👉 Sobald die Vollmacht vorliegt, übernimmt WorkFlex den gesamten Antragsprozess für Sie.

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