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🇪🇸 WorkFlex für A1-Anträge in Spanien autorisieren

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Verfasst von David William
Vor über 2 Wochen aktualisiert

Dieser Artikel ist nur relevant, wenn das Land, in dem die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge zahlt (Heimatland/Payroll-Land), Spanien ist.

Die Beantragung von A1-Bescheinigungen in Spanien erfolgt online über das Seguridad Social-Portal. Der Prozess ist relativ strukturiert, jedoch ist die größte Herausforderung, dass jede spanische Region leicht unterschiedliche Praktiken haben kann, was manchmal zu Verzögerungen oder zusätzlichen Anforderungen führt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2–4 Wochen, kann aber in einigen Regionen auch länger dauern.


✅ Was Sie tun müssen

1. Vollmacht (POA) unterzeichnen
Wir stellen Ihnen eine POA-Vorlage zur Verfügung. Bitte unterzeichnen Sie diese und senden Sie sie an uns zurück.

Bitte gib die CCC (Código Cuenta de Cotización) korrekt an. Dabei handelt es sich um die 11-stellige Nummer, die von der spanischen Sozialversicherungsbehörde (TGSS) vergeben wird und ein Unternehmen bzw. einen selbstständigen Arbeitgeber identifiziert. Sie fungiert als eine Art „Arbeitgeber-ID“ und ist für die Beantragung der A1-Bescheinigungen erforderlich.

2. WorkFlex auf dem Seguridad Social-Portal autorisieren
Ihre Organisation muss WorkFlex als Vertreter innerhalb des Portals autorisieren.
Während des Onboardings stellen wir Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung, um diese Autorisierung abzuschließen.


⚠️ Wichtige Hinweise

  • Eine Vollmacht (POA) ist immer erforderlich.

  • Ohne Seguridad Social-Autorisierung kann WorkFlex keine Anträge einreichen.

  • Bearbeitungszeiten können je nach Region variieren (im Durchschnitt 2–4 Wochen).

👉 Sobald die Vollmacht und Autorisierung vorliegen, übernimmt WorkFlex den gesamten A1-Antragsprozess für Sie.

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