Dieser Artikel ist nur relevant, wenn das Land, in dem die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge zahlt (Heimatland/Payroll-Land), Norwegen ist.
A1-Bescheinigungen für Norwegen werden über NAV, die norwegische Arbeits- und Wohlfahrtsverwaltung, beantragt.
Die Bearbeitung dauert in der Regel etwa eine Woche, daher empfehlen wir, den Prozess frühzeitig zu starten. WorkFlex kann den Antrag erst einreichen, nachdem Ihr Unternehmen eine Vollmacht (Power of Attorney, POA) erteilt und die erforderliche Autorisierung in Altinn abgeschlossen hat. Zusätzlich muss die betroffene Person eine persönliche Vollmacht unterzeichnen, die WorkFlex zur Antragstellung in ihrem Namen berechtigt.
✅ Was Sie tun müssen
1. Unternehmensvollmacht (Power of Attorney) unterzeichnen
Bitte unterzeichnen Sie die Vollmacht und senden Sie sie anschließend an uns zurück.
2. WorkFlex in Altinn autorisieren
Folgen Sie unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung, um WorkFlex die erforderlichen Berechtigungen in Altinn zu erteilen, damit wir A1-Anträge in Ihrem Namen einreichen können.
3. Persönliche Vollmacht der Mitarbeitenden einholen
Die betroffenen Mitarbeitenden müssen eine persönliche Vollmacht unterzeichnen. Diese ist von NAV vorgeschrieben und berechtigt WorkFlex, A1-Bescheinigungen in ihrem Namen zu beantragen und entgegenzunehmen.
4. Antrag über WorkFlex einreichen
Sobald beide Vollmachten sowie die Altinn-Autorisierung vorliegen, reicht WorkFlex den A1-Antrag über Altinn in Ihrem Namen ein.
⚠️ Wichtige Hinweise
Die Bearbeitungszeit kann variieren. Wir stehen im Austausch mit den Behörden, um den Prozess weiter zu verbessern.
Eine Unternehmensvollmacht (POA) ist immer erforderlich.
Die Autorisierung in Altinn ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung.
Die persönliche Vollmacht der Mitarbeitenden ist von NAV vorgeschrieben.
👉 Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt WorkFlex den gesamten Prozess der A1-Antragstellung für Sie.
