Die Beantragung von A1-Bescheinigungen in der Slowakei erfolgt über die Sozialversicherungsanstalt (SOCI).
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa 4 Monate. Die größte Herausforderung besteht darin, dass WorkFlex Anträge nur einreichen kann, wenn Sie eine Vollmacht (Power of Attorney, POA) bereitstellen, die uns berechtigt, in Ihrem Namen zu handeln.
Darüber hinaus verlangen die slowakischen Behörden, dass dem Antrag der Arbeitsvertrag beigefügt wird. Eine Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann den Antrag gefährden.
✅ Was Sie tun müssen
1. Vollmacht (Power of Attorney, POA) unterzeichnen
Wir stellen Ihnen eine Vorlage zur Verfügung. Bitte unterzeichnen Sie diese und senden Sie sie an uns zurück.
2. Mitarbeitende müssen den Arbeitsvertrag im Dokumentencenter hochladen
Während des Antragsprozesses (nur einmal) werden die Mitarbeitenden aufgefordert, den Arbeitsvertrag im WorkFlex-Dokumentencenter hochzuladen.
3. Antrag über WorkFlex einreichen
Sobald wir die Vollmacht erhalten haben, reicht WorkFlex den Antrag bei der Sozialversicherungsanstalt (SOCI) in Ihrem Namen ein.
⚠️ Wichtige Hinweise
Eine Vollmacht ist immer erforderlich.
Nur die slowakische Sozialversicherungsanstalt (SOCI) kann die Bescheinigung ausstellen.
Die Bearbeitung dauert in der Regel etwa 4 Monate.
👉 Sobald die Vollmacht vorliegt, übernimmt WorkFlex den gesamten Antragsprozess für Sie.
