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🇵🇱 WorkFlex für A1-Anträge in Polen autorisieren

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Verfasst von David William
Heute aktualisiert

Die Beantragung von A1-Bescheinigungen in Polen erfolgt online über die polnische Sozialversicherungsanstalt (ZUS).

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2–8 Wochen, kann jedoch je nach Fall auch länger dauern. Die größte Herausforderung besteht darin, dass WorkFlex zunächst vom Arbeitgeber autorisiert werden muss, bevor Anträge eingereicht werden können, und dass die Bearbeitungszeiten stark variieren können.


✅ Was Sie tun müssen

1. WorkFlex zur Beantragung von A1-Bescheinigungen bevollmächtigen
Wir stellen Ihnen eine detaillierte Anleitung zur Verfügung, wie Sie uns auf e-ZUS autorisieren können. Bitte folgen Sie diesen Schritten, damit wir die Anträge in Ihrem Namen einreichen können.

2. Bei Mitarbeitenden mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit
WorkFlex wird zusätzliche Informationen zur Aufenthaltshistorie und dem Aufenthaltsstatus der Mitarbeitenden anfordern.
Die Aufenthaltskarte muss im WorkFlex-Dokumentencenter hochgeladen werden.


⚠️ Wichtige Hinweise

  • Eine Vollmacht (POA) ist immer erforderlich.

  • Zusätzliche Informationen, wie die Anzahl der Mitarbeitenden, können erforderlich sein.

👉 Sobald diese Schritte abgeschlossen sind, übernimmt WorkFlex den gesamten A1-Antragsprozess für Sie.

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