Die Beantragung von A1-Bescheinigungen in Schweden erfolgt postalisch bei der schwedischen Sozialversicherungsbehörde (Försäkringskassan).
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1–3 Monate oder länger, abhängig vom jeweiligen Fall. Die größte Herausforderung besteht darin, dass WorkFlex sowohl vom Arbeitgeber als auch von der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer autorisiert werden muss, bevor der Antrag eingereicht werden kann.
✅ Was Sie tun müssen
1. Vollmacht (Power of Attorney, POA) unterzeichnen
Wir stellen Ihnen eine Vorlage zur Verfügung. Bitte unterzeichnen Sie diese und senden Sie sie an uns zurück.
2. Mitarbeitende müssen ebenfalls eine POA unterzeichnen
Sobald eine Reiseanfrage mit Ziel Schweden gestellt wird, fordert WorkFlex automatisch eine Vollmacht von der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter an.
Nach der Anforderung sollte die Vollmacht im WorkFlex-Dokumentencenter hochgeladen werden.
⚠️ Wichtige Hinweise
Eine Vollmacht ist immer erforderlich.
Zusätzliche Informationen, wie die Anzahl der Mitarbeitenden, sind erforderlich.
Grundsätzlich erhält die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter die A1-Bescheinigung. Aufgrund unserer Kommunikation mit den Behörden ist es jedoch auch möglich, dass die Bescheinigung direkt an WorkFlex gesendet wird – es sollte daher keine Probleme geben.
Sollte die Behörde die A1-Bescheinigung direkt an die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter senden, kann diese an [email protected] weitergeleitet und die HR-Abteilung in CC gesetzt werden.
🧩 Antragseinschränkung:
Eine Entsendung darf nur alle zwei Monate erfolgen.
Beispiel: Endet die erste Entsendung am 20. September, darf die nächste erst am 20. November beginnen.
Diese Regel gilt nicht für mehrstaatliche A1-Bescheinigungen.
👉 Sobald diese Schritte abgeschlossen sind, übernimmt WorkFlex den gesamten A1-Antragsprozess für Sie.
