Die Beantragung von A1-Bescheinigungen in Kroatien erfolgt per Post an die kroatische Sozialversicherungsbehörde (HMZO).
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 1 Monat, kann jedoch je nach Fall länger dauern. Die größte Herausforderung besteht darin, dass WorkFlex mehrere Dokumente sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer anfordern muss.
✅ Was Sie tun müssen
1. Vollmacht (POA) und Arbeitgeberfragebogen unterzeichnen
Wir stellen Ihnen eine POA-Vorlage zur Verfügung. Bitte unterzeichnen Sie diese und senden Sie sie an uns zurück.
Wir stellen Ihnen auch den Arbeitgeberfragebogen zur Verfügung. Bitte füllen Sie diesen aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn an uns zurück.
2. Mitarbeitende sollen ihre Dokumente im Dokumentencenter hochladen
Die Mitarbeitenden sollten ihren Arbeitsvertrag hochladen.
⚠️ Wichtige Hinweise
Eine Vollmacht (POA) ist immer erforderlich.
Der Arbeitgeber erhält die A1-Bescheinigung. Nach Erhalt sollte die Bescheinigung direkt an die E-Mail-Adresse [email protected] gesendet werden.
ANTRAGSEINSCHRÄNKUNG(EN):
Der Jahresumsatz des Arbeitgebers muss mindestens 25 % in Kroatien betragen. Liegt er darunter, ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, A1-Bescheinigungen in Kroatien zu beantragen.
👉 Sobald diese Schritte abgeschlossen sind, übernimmt WorkFlex den gesamten A1-Antragsprozess für Sie.
