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🇱🇺 WorkFlex für A1-Anträge in Luxemburg autorisieren

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Verfasst von David William
Vor über einer Woche aktualisiert

Dieser Artikel ist nur relevant, wenn das Land, in dem der Mitarbeitende seine Sozialversicherungsbeiträge zahlt (Heimatland bzw. Payroll-Land), Luxemburg ist.

Die Beantragung von A1-Bescheinigungen in Luxemburg erfolgt postalisch über das
Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS), die luxemburgische Sozialversicherungsbehörde.

Die Bearbeitungszeit variiert, beträgt jedoch in der Regel bis zu zwei Wochen.


✅ Was Sie tun müssen

Vollmacht (Power of Attorney, PoA) unterzeichnen

Wir stellen Ihnen eine entsprechende Vollmachtsvorlage (PoA) zur Verfügung.
Bitte unterzeichnen Sie diese und senden Sie sie an uns zurück.


⚠️ Wichtige Hinweise

  • Eine Vollmacht (PoA) ist immer erforderlich.

  • Die A1-Bescheinigung wird direkt an den Arbeitgeber ausgestellt.
    Nach Erhalt bitten wir Sie, das Dokument direkt an
    [email protected] weiterzuleiten.

  • Aufgrund der aktuell noch geringen Anzahl an Anträgen kann derzeit noch keine vollständige Einschätzung zur Prozessstabilität vorgenommen werden.


👉 Sobald diese Schritte abgeschlossen sind, übernimmt WorkFlex den gesamten A1-Antragsprozess vollständig in Ihrem Auftrag.

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