Dieser Artikel ist nur relevant, wenn das Land, in dem der Mitarbeitende seine Sozialversicherungsbeiträge zahlt (Heimatland bzw. Payroll-Land), Luxemburg ist.
Die Beantragung von A1-Bescheinigungen in Luxemburg erfolgt postalisch über das
Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS), die luxemburgische Sozialversicherungsbehörde.
Die Bearbeitungszeit variiert, beträgt jedoch in der Regel bis zu zwei Wochen.
✅ Was Sie tun müssen
Vollmacht (Power of Attorney, PoA) unterzeichnen
Wir stellen Ihnen eine entsprechende Vollmachtsvorlage (PoA) zur Verfügung.
Bitte unterzeichnen Sie diese und senden Sie sie an uns zurück.
⚠️ Wichtige Hinweise
Eine Vollmacht (PoA) ist immer erforderlich.
Die A1-Bescheinigung wird direkt an den Arbeitgeber ausgestellt.
Nach Erhalt bitten wir Sie, das Dokument direkt an
[email protected] weiterzuleiten.Aufgrund der aktuell noch geringen Anzahl an Anträgen kann derzeit noch keine vollständige Einschätzung zur Prozessstabilität vorgenommen werden.
👉 Sobald diese Schritte abgeschlossen sind, übernimmt WorkFlex den gesamten A1-Antragsprozess vollständig in Ihrem Auftrag.
