Dieser Artikel ist relevant, wenn das Land, in dem der/die Mitarbeitende Sozialversicherungsbeiträge zahlt (Heimat-/Payroll-Land), Bulgarien ist.
Die Beantragung von A1-Bescheinigungen in Bulgarien erfolgt per Post an die Bulgarische Nationale Einnahmenagentur (NRA).
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa 6 Wochen, kann jedoch je nach Einzelfall länger dauern. Die größte Herausforderung besteht darin, dass die Bescheinigung vor Ort bei der zuständigen Territorialdirektion bzw. dem NRA-Büro ausgestellt wird, bei dem der Antrag eingereicht wurde, und nicht an einen anderen Ort versendet wird.
✅ Was Sie tun müssen
1. Unterzeichnung einer Vollmacht (POA)
Wir stellen Ihnen eine Vollmachtsvorlage zur Verfügung. Bitte unterzeichnen Sie diese und senden Sie sie an uns zurück.
⚠️ Wichtige Hinweise
Eine Vollmacht ist immer erforderlich.
Die A1-Bescheinigung wird bei der Territorialdirektion bzw. dem NRA-Büro ausgestellt, bei dem der Antrag eingereicht wurde, und nicht weitergeleitet. Der/die Arbeitgeber*in bzw. Mitarbeitende ist dafür verantwortlich, die Bescheinigung bei der zuständigen Territorialdirektion bzw. dem NRA-Büro abzuholen. Anschließend sollte die Bescheinigung direkt per E-Mail an social.security@getworkflex gesendet werden.
Eine vollständige Einschätzung ist derzeit noch nicht möglich, da WorkFlex bislang nur wenige Anträge erhalten hat.
WorkFlex bearbeitet bulgarische A1-Anträge ausschließlich auf konkrete Anfrage.
👉 Sobald diese Schritte abgeschlossen sind, übernimmt WorkFlex den gesamten A1-Antragsprozess in Ihrem Namen.
