Dieser Artikel ist nur relevant, wenn das Land, in dem der Mitarbeitende seine Sozialversicherungsbeiträge zahlt (Heimatland/Gehaltsabrechnungsland), Griechenland ist.
Die Beantragung von A1-Bescheinigungen in Griechenland erfolgt per E-Mail an die zuständige lokale eEfka-Stelle des Arbeitgebers.
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach der lokalen eEfka-Stelle, der der Arbeitgeber angehört. Die zentrale Herausforderung besteht darin, dass das offizielle Verfahren eine persönliche Antragstellung vor Ort bei der zuständigen eEfka-Stelle vorsieht - in der Praxis akzeptieren die Stellen jedoch ausnahmsweise auch Anträge per E-Mail. Wenn solche Anträge ausnahmsweise angenommen werden, geht jede lokale eEfka-Stelle unterschiedlich vor.
✅ Was Sie tun müssen
1. Eine Vollmacht (POA) unterzeichnen
Wir stellen Ihnen eine Vollmachtsvorlage zur Verfügung. Bitte unterzeichnen Sie diese und senden Sie sie an uns zurück.
2. Bestimmte Dokumente bereitstellen
Wir benötigen von Ihnen einen bestimmten Satz an Unterlagen je nach Anfrage - manche Dokumente können direkt vom Mitarbeitenden eingereicht werden, andere vom Arbeitgeber.
Die erforderlichen Dokumente variieren je nach der lokalen eEfka-Stelle, der der Kunde angehört.
⚠️ Wichtige Hinweise
Eine Vollmacht (PoA) ist immer erforderlich.
Da das offizielle Verfahren für A1-Anträge die persönliche Antragstellung vorsieht und E-Mails nur nach Ermessen der zuständigen lokalen eEfka-Stelle akzeptiert werden, können wir A1-Anträge nur dann bearbeiten, wenn die jeweilige Stelle den Antrag annimmt. Andernfalls ist eine Bearbeitung nicht möglich.
Eine abschließende Bewertung ist noch nicht möglich, da WorkFlex bisher nur wenige Anträge erhalten hat.
👉 Sobald diese Schritte abgeschlossen sind, übernimmt WorkFlex den gesamten A1-Antragsprozess vollständig in Ihrem Namen.
