Die Beantragung von A1-Bescheinigungen in Estland erfolgt per Post an die estnische Sozialversicherungsbehörde.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 30 Tage, kann jedoch je nach Fall länger dauern. Die größte Herausforderung besteht darin, dass WorkFlex zunächst autorisiert werden muss, den Antrag zu stellen, und zusätzliche Informationen über den Arbeitgeber eingeholt werden müssen.
✅ Was Sie tun müssen
1. Vollmacht (POA) unterzeichnen
Wir stellen Ihnen eine POA-Vorlage zur Verfügung. Bitte unterzeichnen Sie diese und senden Sie sie an uns zurück.
2. Mitarbeitende müssen eine POA unterzeichnen
WorkFlex wird eine POA von den Mitarbeitenden anfordern, sobald sie eine Anfrage aus Estland einreichen.
Sobald die POA angefordert wird, sollte der Mitarbeitende diese im Dokumentencenter hochladen.
⚠️ Wichtige Hinweise
Eine Vollmacht (POA) ist immer erforderlich.
Zusätzliche Informationen, wie der Jahresumsatz des Unternehmens in Estland und im Ausland, werden benötigt.
Die allgemeine Regel besagt, dass die Mitarbeitenden die A1-Bescheinigung erhalten. Aufgrund unserer Kommunikation mit den Behörden ist es jedoch auch möglich, dass die Bescheinigungen direkt an WorkFlex gesendet werden, sodass hier keine Probleme zu erwarten sind.
Sollte die Behörde die A1-Bescheinigung an den Mitarbeitenden senden, kann diese direkt an die E-Mail-Adresse [email protected] gesendet und die HR-Abteilung in CC gesetzt werden.
Zu früh für eine vollständige Bewertung, da WorkFlex noch nicht viele Anträge erhalten hat.
👉 Sobald diese Schritte abgeschlossen sind, übernimmt WorkFlex den gesamten A1-Antragsprozess für Sie.
