Die A1-Bescheinigung sowie die Certificate of Coverage (CoC) bestätigen, dass der Mitarbeitende während der Reise weiterhin in seinem Heimatland sozialversichert ist. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Gebühren, und der Versicherungsschutz im Heimatland bleibt bestehen.
Die A1-Bescheinigung ist für alle Arten von Reisen erforderlich, einschließlich Geschäftsreisen und Workations, in EU-Länder, die Schweiz und das Vereinigte Königreich,
während das CoC (Certificate of Coverage) außerhalb der EU nur für Länder erforderlich ist, mit denen Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen hat.
A1
Die A1-Bescheinigung, auch bekannt als Portable Document A1, ist ein wichtiges Dokument, das innerhalb der Europäischen Union verwendet wird, um die Sozialversicherungsbeiträge von Personen zu zertifizieren, die vorübergehend in anderen EU-/EWR-Ländern arbeiten. Diese Bescheinigung bestätigt, dass der Inhaber im sozialen Sicherungssystem des ausstellenden Landes versichert ist und während des vorübergehenden Aufenthalts von Sozialversicherungsbeiträgen im Gastland befreit ist.
Derzeit beantragt WorkFlex die A1-Bescheinigung aktiv in mehreren europäischen Ländern, darunter Deutschland, Österreich, das Vereinigte Königreich, die Niederlande und die Schweiz.
Zusätzlich plant WorkFlex, den A1-Antragsprozess auf weitere Länder auszuweiten, um die Compliance sicherzustellen und Mitarbeitenden die notwendigen Dokumente für vorübergehende Arbeitsaufenthalte bereitzustellen.
CoC
Deutschland hat mit mehreren Ländern bilaterale Sozialversicherungsabkommen (SSAs) geschlossen, um doppelte Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden und sicherzustellen, dass Personen, die unter das CoC fallen, von Beiträgen zum Sozialsystem des Gastlandes befreit sind. Einige der Länder, mit denen Deutschland Abkommen im Zusammenhang mit dem Certificate of Coverage hat, sind:
Albanien
Australien
Bosnien-Herzegowina
Brasilien
Kanada/Quebec
Chile
Island
Indien
Israel
Liechtenstein
Japan
Kosovo
Mazedonien
Montenegro
Marokko
Norwegen
Philippinen
Serbien
Südkorea
Schweiz
Tunesien
Türkei
Uruguay
Vereinigte Staaten
Diese Abkommen und andere bieten rechtliche Sicherheit für Arbeitnehmende und Arbeitgeber, indem sie die Regeln für die Sozialversicherung und die Ausstellung von CoCs festlegen, sodass doppelte Sozialversicherungsbeiträge vermieden werden und die Ansprüche der Arbeitnehmenden in ihrem Heimat- und Gastland erhalten bleiben.
WorkFlex Social Security Statement (WSSS)
Das WorkFlex Social Security Statement (WSSS) ist eine separate A1-/CoC-Bestätigung, die von WorkFlex bereitgestellt wird und dieselben Informationen enthält.
Der Vorteil hierbei ist, dass das Dokument sofort ausgestellt werden kann, da die Bearbeitungszeit der Behörden entfällt.
Mit dem WSSS reist der Mitarbeitende ebenfalls gesetzeskonform, und WorkFlex übernimmt die Haftung.
Sobald die Behörden die A1-/CoC-Bescheinigung ausgestellt haben, kann diese anstelle der Social Security Statement verwendet werden.
Alle Dokumente können in Ihrem Antrag unter „Meine Anfragen“ eingesehen werden.
💡 WorkFlex-Tipp
Es ist am besten, die Dokumente auf Ihr Telefon herunterzuladen, sodass Sie in Kontrollsituationen nicht auf eine Internetverbindung angewiesen sind.