Die A1-Bescheinigung sowie die Certificate of Coverage (CoC) bestätigen, dass der Mitarbeitende während der Reise weiterhin in seinem Heimatland sozialversichert ist. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Gebühren, und der Versicherungsschutz im Heimatland bleibt bestehen.
Das A1-Zertifikat ist für alle arbeitsbezogenen Reisen (einschließlich Geschäftsreisen und Workations) in die EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und das Vereinigte Königreich erforderlich. Das CoC (Certificate of Coverage) ist außerhalb der EU erforderlich, jedoch nur für Länder, mit denen Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen unterhält.
A1
Das A1-Zertifikat, auch bekannt als Portable Document A1, ist ein wichtiges Dokument innerhalb der Europäischen Union, das die Sozialversicherungsbeiträge von Personen bescheinigt, die vorübergehend in anderen EU/EEA-Ländern oder der Schweiz arbeiten. Dieses Zertifikat bestätigt, dass der Inhaber durch das Sozialversicherungssystem des ausstellenden Landes abgedeckt ist und von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen im Gastland während des vorübergehenden Aufenthalts befreit ist.
Derzeit fordert WorkFlex das A1-Zertifikat aktiv in mehreren Ländern an, darunter:
EU- und EFTA-Länder:
Österreich
Bulgarien
Kroatien
Tschechien
Dänemark
Estland
Finnland
Deutschland
Island
Lettland
Malta
Niederlande
Norwegen
Polen
Portugal
Slowakei
Schweden
Schweiz
Nicht-EU-Länder:
Chile
Peru
Uruguay
Vereinigtes Königreich
Vereinigte Staaten
Zusätzlich plant WorkFlex, den Antrag auf das A1-Zertifikat auf weitere Länder auszuweiten, um das Engagement für die Einhaltung der Vorschriften zu verstärken und den Mitarbeitern die notwendigen Dokumente für ihre vorübergehenden Arbeitsaufenthalte bereitzustellen. Weitere Länder können auf Anfrage hinzugefügt werden.
CoC
Deutschland hat mit mehreren Ländern bilaterale Sozialversicherungsabkommen (SSAs) geschlossen, um doppelte Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden und sicherzustellen, dass Personen, die unter das CoC fallen, von Beiträgen zum Sozialsystem des Gastlandes befreit sind. Einige der Länder, mit denen Deutschland Abkommen im Zusammenhang mit dem Certificate of Coverage hat, sind:
Albanien
Australien
Bosnien-Herzegowina
Brasilien
Kanada/Quebec
Chile
Island
Indien
Israel
Liechtenstein
Japan
Kosovo
Mazedonien
Montenegro
Marokko
Norwegen
Philippinen
Serbien
Südkorea
Schweiz
Tunesien
Türkei
Uruguay
Vereinigte Staaten
Diese Abkommen und andere bieten rechtliche Sicherheit für Arbeitnehmende und Arbeitgeber, indem sie die Regeln für die Sozialversicherung und die Ausstellung von CoCs festlegen, sodass doppelte Sozialversicherungsbeiträge vermieden werden und die Ansprüche der Arbeitnehmenden in ihrem Heimat- und Gastland erhalten bleiben.
Provisional A1 und WorkFlex Social Security Statement
Der Provisional A1/CoC gilt für Länder mit einem Sozialversicherungsabkommen (Treaty). Für Länder ohne ein solches Abkommen wird das WorkFlex Social Security Statement (WSSS) als alternative Bestätigung ausgestellt. Der Provisional A1 und das WSSS enthalten die gleichen Informationen wie das A1/CoC, mit dem Vorteil, dass sie sofort ausgestellt werden können, da die Bearbeitungszeit der Behörden umgangen wird. Mit dem Provisional A1 oder dem WSSS reist der Mitarbeiter weiterhin gesetzeskonform, und WorkFlex übernimmt die Haftung. Sobald die Behörden das A1/CoC ausgestellt haben, kann es das Provisional A1 oder das Social Security Statement ersetzen.
Alle Dokumente können in Ihrem Antrag unter „Meine Anfragen“ eingesehen werden.
💡 WorkFlex-Tipp
Es ist am besten, die Dokumente auf Ihr Telefon herunterzuladen, sodass Sie in Kontrollsituationen nicht auf eine Internetverbindung angewiesen sind.