Im Rahmen der digitalen Transformation der Schweiz müssen ab März 2025 alle Meldungen im Rahmen der Entsenderichtlinie (PWD) ausschließlich über EasyGov.swiss eingereicht werden. Dieses Update ersetzt die bisherigen Einreichungsplattformen und soll den Meldeprozess für kurzfristige geschäftliche Tätigkeiten von ausländischen Arbeitnehmern zentralisieren und modernisieren.
Die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) ist nun erforderlich
Ein wichtiger Bestandteil dieses neuen Verfahrens ist die verpflichtende Verwendung einer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Alle Unternehmen mit Sitz in der EU, dem EFTA-Raum und dem Vereinigten Königreich, die Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden möchten, müssen sich nun für eine UID registrieren. Diese Nummer dient als eindeutiger Identifikator im EasyGov-System und ist entscheidend, um eine reibungslose Bearbeitung der Meldungen sicherzustellen.
Was Sie als Nächstes tun müssen:
Falls Sie bereits ein EasyGov-Konto haben:
Erteilung der WorkFlex-Berechtigung für bestehende EasyGov-Konten:
Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, folgen Sie bitte den untenstehenden Schritten, um WorkFlex vollen Zugriff auf Ihre bestehenden EasyGov-Profile zu gewähren:
1. Melden Sie sich an und wählen Sie das Unternehmensprofil aus
Melden Sie sich bei EasyGov an und wählen Sie das relevante Unternehmensprofil aus, dem Sie Zugriff gewähren möchten.
Navigieren Sie zum Abschnitt „Kontoverwaltung“.
2. Laden Sie einen neuen autorisierten Benutzer ein
Scrollen Sie nach unten zum Abschnitt „Autorisierte Benutzer“ und klicken Sie auf „+ Benutzer einladen“.
3. Geben Sie die WorkFlex-Kontakt-E-Mail ein
Auf der Einladungsseite:
Geben Sie die folgende E-Mail-Adresse ein: [email protected]
Weisen Sie „Vollen Zugriff“ zu.
Klicken Sie auf „Benutzer einladen“
4. Bestätigen Sie die Einladung
Sobald wir die Einladung akzeptiert haben, kehren Sie bitte zum Abschnitt „Kontoverwaltung“ zurück.
Scrollen Sie nach unten zum Abschnitt „Einladungen“ und bestätigen Sie unseren Zugriff, um die Autorisierung abzuschließen.
Falls Sie während dieses Prozesses auf Probleme stoßen, können Sie sich gerne an uns wenden unter [email protected], wir helfen Ihnen gerne weiter.
Falls Sie kein EasyGov-Konto haben:
Um sich auf diesen Übergang vorzubereiten:
Ein beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister muss eingereicht werden, um die UID zu erhalten.
Bitte senden Sie dieses Dokument so früh wie möglich an [email protected], um Verzögerungen zu vermeiden.
Wenn Sie regelmäßig Mitarbeiter in die Schweiz entsenden, haben Sie möglicherweise bereits eine erste Anleitung von WorkFlex erhalten. Es sind keine sofortigen Maßnahmen erforderlich, außer das notwendige Dokument für die UID zu teilen.
Unsere Plattform wurde bereits aktualisiert, um den Anforderungen von EasyGov gerecht zu werden, und WorkFlex wird weiterhin den Meldeprozess in Ihrem Auftrag verwalten.
Für bevorstehende Geschäftsreisen in die Schweiz empfehlen wir Ihnen, unser Sozialversicherungsteam unter [email protected] zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass Ihre UID vorhanden ist, damit Sie unter dem neuen Rahmen weiterhin compliant bleiben.
Sollte Ihr Unternehmen schon >45 Tage der 90 Tage Regelung verbraucht haben, so informieren Sie uns bitte, wenn sie uns das Dokument schicken.