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🇨🇿 WorkFlex für A1-Anträge in der Tschechischen Republik autorisieren

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Verfasst von David William
Vor über 2 Wochen aktualisiert

Die Beantragung von A1-Bescheinigungen in der Tschechischen Republik erfolgt per E-Mail an die tschechische Sozialversicherungsbehörde.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1–2 Monate, kann jedoch je nach Fall länger dauern. Die größte Herausforderung besteht darin, dass WorkFlex umfangreiche Informationen vom Kunden einholen muss, und fehlende Details stoppen den Prozess.


✅ Was Sie tun müssen

1. Vollmacht (POA) und Arbeitgeberdokument unterzeichnen
Wir stellen Ihnen eine POA-Vorlage zur Verfügung. Bitte unterzeichnen Sie diese und senden Sie sie an uns zurück.

2. Mitarbeitende müssen ihre Dokumente im Dokumentencenter hochladen
Die Mitarbeitenden sollten ihren Arbeitsvertrag hochladen.


⚠️ Wichtige Hinweise

  • Eine Vollmacht (POA) ist immer erforderlich.

  • Die tschechischen Behörden erlauben es, für jedes Zielland nur eine A1-Bescheinigung alle zwei Monate zu beantragen. Zum Beispiel, wenn ein Mitarbeitender Anfang Januar und Ende Februar nach Deutschland reist, können wir nur die A1-Bescheinigung für die Reise im Januar erhalten. Diese Regel gilt jedoch nicht, wenn die Zielländer unterschiedlich sind.

  • Zusätzliche betriebliche und personelle Informationen werden im Antragsformular benötigt, und WorkFlex wird diese Informationen anfordern.

ANTRAGSEINSCHRÄNKUNGEN:

  1. Ein Mitarbeitender kann nicht zweimal innerhalb von 2 Monaten ins gleiche Zielland reisen. Die zweite Reise ins gleiche Land innerhalb von 60 Tagen führt dazu, dass der A1-Antrag abgelehnt wird.

  2. Krankenversicherung ist für den Mitarbeitenden zwingend erforderlich. Wenn der Mitarbeitende nicht gegen Krankenversicherung versichert ist, kann er keine A1-Bescheinigung erhalten.

👉 Sobald diese Schritte abgeschlossen sind, übernimmt WorkFlex den gesamten A1-Antragsprozess für Sie.

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