Beim Thema Sozialversicherungsbescheinigungen (A1 oder Certificate of Coverage – CoC) gelten je nach Land unterschiedliche Regelungen. Grundsätzlich lassen sich die Länder in drei Hauptkategorien einteilen:
🗺️ 1. Kein Abkommen vorhanden
In diesen Ländern besteht kein bilaterales oder multilaterales Sozialversicherungsabkommen.
➡️ Das bedeutet, dass keine A1- oder CoC-Bescheinigung ausgestellt werden kann, da es keine rechtliche Grundlage dafür gibt.
🌍 2. Abkommen vorhanden – WorkFlex kann die Bescheinigung beantragen
Hier ist WorkFlex bereits vollständig aktiv (derzeit in 26 Ländern).
➡️ In diesen Fällen kann WorkFlex offiziell A1-/CoC-Bescheinigungen im Namen des Arbeitgebers direkt bei den zuständigen Behörden beantragen und erhalten.
🧭 3. Abkommen vorhanden – A1/CoC wird noch nicht von WorkFlex bearbeitet
In diesen Ländern existiert zwar ein Abkommen, jedoch kann WorkFlex aktuell noch keine offiziellen Anträge einreichen. Typische Gründe dafür sind:
Die zuständigen Behörden unterstützen noch keine digitalen oder Drittanbieter-Einreichungen.
Die Anträge müssen weiterhin manuell oder papierbasiert durch Arbeitgeber oder Mitarbeitende gestellt werden.
Die lokalen Systeme oder Vorschriften werden derzeit angepasst, und WorkFlex arbeitet daran, die erforderlichen Vollmachten zu erhalten, um künftig im Namen der Kunden handeln zu können.
🧾 Vorläufige A1-/CoC-Bescheinigung
Für Länder der dritten Kategorie stellt WorkFlex eine vorläufige A1-/CoC-Bescheinigung aus.
Diese Bescheinigung ist kein offizielles Dokument einer Behörde, bestätigt aber, dass der Mitarbeitende weiterhin im Heimatland sozialversichert ist und dort Beiträge zahlt.
✅ Sie dient als glaubhafter Nachweis, falls Behörden während einer Reise eine Bestätigung der Sozialversicherung verlangen, und hilft, Sozialversicherungsrisiken zu minimieren.
⚠️ Wichtig: Diese Bescheinigung sollte nicht proaktiv vorgezeigt werden – nur dann, wenn sie ausdrücklich von einer Behörde angefordert wird.
🛡️ Das WorkFlex „No-Risk“-Konzept
Auch in Ländern, in denen eine offizielle A1-/CoC-Bescheinigung noch nicht ausgestellt werden kann, sind unsere Kunden abgesichert.
Im Rahmen unseres No-Risk-Konzepts übernimmt WorkFlex die Haftung für etwaige sozialversicherungsbezogene Compliance-Vorfälle bis zu 250.000 €.
So können Unternehmen und Mitarbeitende sicher und sorgenfrei reisen und arbeiten – selbst dort, wo die Systeme noch nicht vollständig digital oder zugänglich sind.
🚨 Wenn eine Behörde unerwartet eine A1-/CoC-Bescheinigung verlangt
Wenn eine Behörde während einer Reise plötzlich die Vorlage einer A1-/CoC-Bescheinigung verlangt:
Der Mitarbeitende sollte sein WorkFlex-Profil öffnen und das dort hinterlegte Dokument (offiziell oder vorläufig) vorzeigen.
Anschließend sollte umgehend WorkFlex kontaktiert werden.
Unser Team übernimmt die Kommunikation mit der Behörde und kümmert sich um die schnelle Klärung der Situation.
