RF-1198 (Meldung des entsendenden Unternehmens):
WorkFlex übermittelt RF-1198 auf Basis der Angaben in der Plattform. Bei der jeweils ersten Reise benötigt jeder Mitarbeitende eine D-Nummer.
D- Nummer liegt bereits vor: Perfekt – kein weiteres To-Do.
D-Nummer liegt noch nicht vor: D-Nummer wird durch persönliche Vorsprache beim norwegischen Finanzamt bei der ersten Reise beantragt, 5 Jahre gültig; Termin online durch Mitarbeiter/HR/WorkFlex buchbar – siehe Artikel.
Ihr norwegischer Auftraggeber ist verpflichtet, eine eigene Meldung (RF-1199) abzugeben.
Nach der Dienstreise – monatliche Meldungen
Auch nach Durchführung des Einsatzes in Norwegen bestehen weitere Meldepflichten gegenüber den norwegischen Behörden. Diese betreffen die “A-Melding” und gegebenenfalls die VAT-Meldung. Beide werden ebenfalls über das Online-Portal Altinn übermittelt.
Derzeit kann WorkFlex diese Meldungen nicht erstellen oder einreichen; dies muss direkt mit Ihrem norwegischen Vertreter oder Steuerberater organisiert werden. WorkFlex kann Sie jedoch bei der Suche nach einem geeigneten Anbieter unterstützen. Bitte kontaktieren Sie [email protected], wenn Sie Unterstützung benötigen.
Die “A-Melding” ist die monatliche Lohn- und Sozialdatenmeldung an die norwegische Steuerverwaltung. Sie wird von dem entsendenden Unternehmen eingereicht – unabhängig davon, ob in Norwegen tatsächlich Lohnsteuer abgeführt wird. Wenn in Norwegen kein Einkommen versteuert wird, genügt eine Nullmeldung („A-Melding med null-beløp“).
Wenn das Unternehmen in Norwegen steuerpflichtige Umsätze erzielt (z. B. Dienstleistungen vor Ort über bestimmte Schwellenwerte hinaus), muss zusätzlich eine VAT-Meldung (Mehrwertsteuererklärung) abgegeben werden.
