Dieser Artikel behandelt die Bedeutung der rechtzeitigen Einreichung von PWD-Benachrichtigungen und die Konsequenzen, wenn man ohne eine solche reist. Für ein tieferes Verständnis der Entsenderichtlinie (PWD) lesen Sie bitte den Artikel Entsenderichtlinie (PWD).
Vorlaufzeit für Anfragen oder Reiseeinreichungen
WorkFlex wird für jede Reise prüfen, ob eine EU Meldung erforderlich ist und Sie darüber in der Compliance-Zusammenfassung oder Risikobewertung informieren. Jedes Zielland hat unterschiedliche Verfahren; daher erfordern einige Reisen längere Vorlaufzeiten als andere.
WICHTIG: Bestimmte Vorlaufzeiten müssen eingehalten werden, um die PWD-Meldung rechtzeitig zu bearbeiten:
Allgemein: mind. 3 Werktage vor Reisebeginn
Belgien: mind. 3 Werktage vor Reisebeginn (gilt auch für Workations)
Schweiz: mind. 3 + 8 Kalendertage vor Reisebeginn (Meldefrist)
Norwegen: mind. 5 Werktage vor Reisebeginn
Luxemburg: Eine Meldung muss mindestens 14 Kalendertage vor Reisebeginn erfolgen, wenn es sich um die erste Entsendung in dieses Land handelt. Der Grund dafür ist, dass eine Unternehmensregistrierung in Luxemburg erforderlich ist, die eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt.
Kroatien, Zypern, Griechenland, Polen und Rumänien: mind. 12 Kalendertage vor Reisebeginn
Können wir einfach eine EU Meldung zu einem späteren Startdatum einreichen?
Es ist zwar möglich, eine verspätete EU-Meldung einzureichen, jedoch rät WorkFlex dringend davon ab, da dies nicht den Vorschriften entspricht. Eine verspätete Meldung könnte den Behörden den Eindruck vermitteln, dass Sie nicht konform handeln, was unbedingt vermieden werden sollte.
Im Falle von verspäteten Benachrichtigungen könnten die lokalen Behörden den Arbeitgeber sanktionieren; daher ist das Einreichen verspäteter Benachrichtigungen riskant. Sanktionen können je nach Zielland variieren.
Sollte eine verspätete EU-Meldung dennoch erforderlich sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Support-Team bei WorkFlex auf, und wir werden uns um die Anfrage kümmern.
Bitte beachten Sie:
WorkFlex übernimmt keine Haftung für verspätete EU Meldung.