Verstehen von A1-Bescheinigungen
A1-Bescheinigungen sind für Arbeitnehmer, die für berufliche Zwecke grenzüberschreitend reisen oder pendeln, unerlässlich. Sie dienen als Nachweis, welches Land für die soziale Sicherheit des Arbeitnehmers während seiner Zeit im Ausland zuständig ist.
Unterschied zwischen Artikel 12 und Artikel 13 A1 Bescheinigungen
Artikel 12 A1 (Standard A1): Diese Bescheinigung ist für Personen vorgesehen, die für einen begrenzten Zeitraum außerhalb ihres Beschäftigungslandes arbeiten. Jede Reise erfordert eine separate A1-Bescheinigung, um die Einhaltung für kurzfristige Einsätze oder Geschäftsreisen sicherzustellen.
Artikel 13 A1 (Mehrstaatliche Beschäftigung für Pendler): Dies gilt für Arbeitnehmer, die regelmäßig in mehreren Ländern arbeiten, sowie für Pendler, die in einem Land leben und in einem anderen arbeiten.
A1 Bescheinigungen für jeden Aufenthalt
Es ist wichtig zu beachten, dass A1-Bescheinigungen für jeden Aufenthalt außerhalb des primären Beschäftigungslandes des Arbeitnehmers erforderlich sind. Der Typ der ausgestellten A1-Bescheinigung variiert je nach Art und Dauer der Reise.
Mehrstaatliche langfristige A1-Bescheinigungen (gemäß Artikel 13)
WorkFlex bietet nun Unterstützung für langfristige mehrstaatliche A1-Bescheinigungen gemäß Artikel 13 für Fälle der „gewöhnlichen Mehrfacherwerbstätigkeit“. Diese Bescheinigungen sind für Mitarbeitende geeignet, die regelmäßig in mehreren EU-/EEA-Mitgliedsstaaten arbeiten.
Falls Sie ein Mehrstaatliche langfristige A1-Bescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte über die Chatfunktion auf der Plattform oder per E-Mail an [email protected] an unser Support-Team.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung einer mehrstaatlichen A1-Bescheinigung über WorkFlex mit der Nutzung von 2 Credits verbunden ist.
Hinweise zur Nutzung von A1-Bescheinigungen gemäß Artikel 13
Kunden mit gültigen A1-Bescheinigungen nach Artikel 13 können diese weiterhin nutzen. Für Reisen außerhalb der auf der mehrstaatlichen Bescheinigung aufgeführten Länder sind weiterhin individuelle A1-Bescheinigungen gemäß Artikel 12 erforderlich.