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A1-Bescheinigungen Überblick
A1-Bescheinigungen Überblick

Langfristige A1 vs kurzfristige A1 - Benötige ich eine A1-Bescheinigung für meine Reise?

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Verfasst von Cara Benecke
Diese Woche aktualisiert

Verstehen von A1-Bescheinigungen

A1-Bescheinigungen sind für Arbeitnehmer, die für berufliche Zwecke grenzüberschreitend reisen oder pendeln, unerlässlich. Sie dienen als Nachweis, welches Land für die soziale Sicherheit des Arbeitnehmers während seiner Zeit im Ausland zuständig ist.

Unterschied zwischen Artikel 12 und Artikel 13 A1 Bescheinigungen

  1. Artikel 12 A1 (Standard A1): Diese Bescheinigung ist für Personen vorgesehen, die für einen begrenzten Zeitraum außerhalb ihres Beschäftigungslandes arbeiten. Jede Reise erfordert eine separate A1-Bescheinigung, um die Einhaltung für kurzfristige Einsätze oder Geschäftsreisen sicherzustellen.

  2. Artikel 13 A1 (Mehrstaatliche Beschäftigung für Pendler): Dies gilt für Arbeitnehmer, die regelmäßig in mehreren Ländern arbeiten, sowie für Pendler, die in einem Land leben und in einem anderen arbeiten.

A1 Bescheinigungen für jeden Aufenthalt

Es ist wichtig zu beachten, dass A1-Bescheinigungen für jeden Aufenthalt außerhalb des primären Beschäftigungslandes des Arbeitnehmers erforderlich sind. Der Typ der ausgestellten A1-Bescheinigung variiert je nach Art und Dauer der Reise.

Policy zu sogenannten Mehrstaatlichen Langfrist-A1-Bescheinigungen (laut Art. 13)

Derzeit beantragt WorkFlex keine mehrstaatlichen A1-Bescheinigungen. Für Arbeitnehmer, die regelmäßig in mehreren Mitgliedstaaten arbeiten, können langfristige A1-Bescheinigungen vom Arbeitgeber gemäß Artikel 13 für "gewöhnliche Mehrfacherwerbstätigkeit" beantragt werden.

Hinweise zur Nutzung von Artikel 13 A1-Bescheinigungen

Kunden mit konformen Artikel 13 A1-Bescheinigungen können diese weiterhin nutzen. Bitte wenden Sie sich an WorkFlex, wenn Sie eine bestehende A1-Bescheinigung haben. Es ist wichtig sicherzustellen, dass diese Bescheinigungen alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, um mögliche Compliance-Probleme zu vermeiden.

Für Reisen außerhalb ihrer üblichen Beschäftigungsländer müssen sie weiterhin einzelne A1-Bescheinigungen anfordern.

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