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Navigieren durch Feiertagsregelungen bei einer Workation im Ausland
Navigieren durch Feiertagsregelungen bei einer Workation im Ausland
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Verfasst von David William
Vor über einem Monat aktualisiert

Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende, die eine Workation planen, stellen sich oft die Frage: „Wie werden Feiertage im Zielland gehandhabt?“ oder „Was passiert, wenn die Feiertage in meinem Heimatland abweichen?“. Dieser Artikel geht auf diese Fragen ein, hebt die Einhaltung der Arbeitsgesetze des Ziellandes (z. B. die Berücksichtigung von Feiertagen) hervor, um Widersprüche zu vermeiden, und bietet klare Leitlinien für Arbeitgeber und Mitarbeitende.

Aus Sicht der Compliance

Zunächst ist festzuhalten, dass während einer Workation der „gewöhnliche Beschäftigungsort“ der Mitarbeitenden in der Regel nicht geändert wird. Das bedeutet, dass die Arbeitsgesetze des Heimatlandes weiterhin unter dem rechtlichen Rahmen der Europäischen Union gelten (gemäß der Rom-I-Verordnung bleiben die Arbeitsgesetze des Heimatlandes, die den Arbeitsvertrag regeln, auch bei einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland anwendbar). Allerdings müssen im Zielland spezifische zwingende arbeitsrechtliche Bestimmungen beachtet werden, insbesondere in Bezug auf Feiertage, Arbeitszeiten sowie Gesundheit und Sicherheit.

Hinsichtlich der Feiertage haben die Regelungen des Ziellandes Vorrang. Daher empfiehlt WorkFlex dringend:

  • Keine Arbeit an Feiertagen im Zielland

    Lokale Arbeitsgesetze schreiben häufig vor, dass an Feiertagen keine Arbeit geleistet werden darf. Arbeitgeber sollten Mitarbeitende nicht dazu verpflichten, an solchen Tagen zu arbeiten, da dies gegen lokale Compliance-Vorgaben verstoßen könnte.

  • Optionen für Arbeitgeber

    Arbeitgeber haben drei Hauptansätze, um Feiertage für Mitarbeitende während einer Workation zu regeln:

  1. Behandlung als Urlaubstag (PTO): Arbeitgeber können Mitarbeitende bitten, einen persönlichen Urlaubstag (PTO) zu beantragen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass kein Mitarbeitender dazu gezwungen werden kann, PTO zu nehmen.

  2. Unbezahlter Urlaub: Wenn kein PTO verwendet wird, kann der Feiertag als unbezahlter Urlaubstag behandelt werden.

  3. HR-freundlicher Ansatz: Aus einer Personalperspektive kann es von Vorteil sein, Mitarbeitenden den Feiertag zu gewähren, ohne PTO oder unbezahlten Urlaub zu verlangen. Dies kann ihre kulturelle Erfahrung bereichern und das Wohlwollen fördern. Die Teilnahme an lokalen Traditionen bietet bedeutende Vorteile, die zu einer positiveren und bereichernden Workation-Erfahrung beitragen.

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