In einigen EU- und EFTA-Staaten müssen Arbeitgeber bei der Anmeldung eines entsandten Arbeitnehmers auch dessen Lohn angeben, damit die Behörden prüfen können, ob die im Aufnahmestaat geltenden Lohnvorschriften eingehalten werden.
Die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern (Richtlinie 96/71/EG) ist eine EU-Richtlinie, die die Bedingungen für Arbeitnehmer festlegt, die vorübergehend von einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat in einen anderen entsandt werden. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber eine Meldung über die Entsendung von Arbeitnehmern (PWD-Meldung) bei den zuständigen Behörden einreichen.
Gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2014/67/EU dürfen Mitgliedstaaten von Arbeitgebern verlangen, bei einer Entsendung von Beschäftigten in ihr Hoheitsgebiet eine Meldung abzugeben, um die Einhaltung der EU-Vorgaben zu prüfen
Die PWD‑Meldung verfolgt drei Ziele:
Verhinderung von Lohndumping
Gleichwertige Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Einsätzen gewährleisten
Schutz der Arbeitnehmerrechte durch eine verpflichtende Meldung
Zu den Informationen, die die Mitgliedstaaten anfordern können, gehört auch das Gehalt des entsandten Arbeitnehmers (PW). Der Grund : Der PW hat Anspruch auf Zu den Informationen, die die Mitgliedstaaten anfordern können, gehört auch das Gehalt des entsandten Arbeitnehmers. Der Grund dafür ist, dass der entsandte Arbeitnehmer Anspruch auf die gleiche Vergütung hat wie Arbeitnehmer, die im Aufnahmeland die gleiche Arbeit verrichten (Grundsatz des gleichen Entgelts). Die direkte Angabe des Gehalts in der Entsendemeldung erleichtert es den Behörden, diesen Grundsatz bei Kontrollen zu überprüfen, da die Daten sofort verfügbar sind.
Grundsätzlich kann jeder Mitgliedstaat diese Angabe gemäß EU-Recht verlangen. Allerdings verlangen nur einige Länder, dass das Gehalt direkt in der Entsendemeldung aufgeführt wird. In anderen Ländern reicht es aus, die Gehaltsabrechnung des entsandten Arbeitnehmers vorzulegen, wenn die Behörden diese anfordern. Auch in Ländern, in denen das Gehalt in der Meldung enthalten sein muss, können die Behörden zusätzlich jederzeit die Vorlage der Gehaltsabrechnung verlangen.
Länder, in denen das Gehalt in der PWD-Meldung angegeben werden muss:
Monatsgehalt: Österreich, Griechenland, Spanien (einige Provinzen)
Stundengehalt: Frankreich, Liechtenstein*, Malta, Schweiz*
Wochengeld: Irland
Liechtenstein und die Schweiz sind zwar keine EU-Mitgliedstaaten, gehören jedoch zur EFTA und haben die Entsenderegeln in ihr nationales Recht übernommen